Mehrwegpflicht seit 01. Januar 2023

MEHRWEGPFLICHT SEIT 01. JANUAR 2023 ! WAS SIE WISSEN MÜSSEN …Aufgrund der europäischen Richtlinien 2008/98/EG und 2019/904/EU hat die Bundesregierung u.a. das Verpackungsgesetz durch den § 33 und 34 ergänzt, der ab dem 01.01.2023 die Mehrwegangebotspflicht für bestimmte Verpackungen regelt. Die Mehrwegangebotspflicht gilt somit nur in Deutschland – in allen anderen EU-Staaten nicht. WEN BETRIFFT DIE MEHRWEGANGEBOTSPFLICHT?Alle Betriebe mit typischen gastronomischen Außer-Haus-Speisenangebot (Restaurants, Imbisse, Bistros, Caterer, Bäckereien, Metzgereien, Lieferdienste,

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