FAQ -
Häufige Fragen & Antworten


WAS SIND SERVICE-VERPACKUNGEN?

Service-Verpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Vereinfacht gesagt handelt es sich um eine Service-Verpackung, wenn ein Verkäufer die Ware erst unmittelbar vor der Übergabe an den Verbraucher verpackt.

Allgemeine Fragen

KANN ICH BEI IHNEN ONLINE BESTELLEN?

Selbstverständlich können Sie Ihre Bestellung online aufgeben. Hierzu können Sie einen unserer Onlineshops besuchen, die gewünschten Artikel in den Warenkorb legen und die Bestellung direkt und bequem durchführen – zu jeder Zeit.

VERKAUFEN SIE AUCH AN PRIVATKUNDEN?

Ja. Wir haben für die jeweiligen Zielgruppen abgetrennte Onlineshops. Wenn sich das Angebot ausschließlich an Geschäftskunden richtet, ist dies im jeweiligen Shop speziell ausgewiesen. Beachten Sie bitte, dass in Angebote für Geschäftskunden mit Netto-Preisen (exkl. MwSt.) angezeigt werden. Als Privatkunde können Sie grundsätzlich unsere Angebote bei eBay nutzen, welche sich an Geschäfts- und auch Privatkunden richten.

Fragen zum Sortiment & Angebot

LIEFERN SIE IHRE PRODUKTE AUCH IN GROSSEN MENGEN

Sie können bei uns kleinere Mengen, aber auch kartonweise oder gar zu mehreren Paletten bestellen. Für größere Bestellungen gewähren wir in der Regel einen entsprechenden Rabatt. Sprechen Sie uns hierzu bitte direkt an, so dass wir Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten können.

KANN MAN BEI IHNEN AUCH BECHER BEDRUCKEN LASSEN?

Ja. Wir bieten diverse Becher und andere Artikel mit individuellem Druck an. Hierzu benötigen wir vorab die gewünschten Druckdaten, sowie eine Angabe zur gewünschten Stückzahl der Artikel. Da die Kosten immer abhängig vom Druck, dem jeweiligen Produkt und der Abnahmemenge sind, kalkulieren wir das Angebot speziell für jeden einzelnen Auftrag. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um mehr über bedruckte Becher und andere bedruckte Artikel zu erfahren.

Fragen zu Zahlungsweisen & Versand

KANN ICH MEINE WARE AUCH BEI IHNEN ABHOLEN?

Ja. Selbstverständlich können Sie bestellte/gekaufte Ware auch direkt an unserem Hauptlager abholen. Beachten Sie jedoch bitte, dass nicht jedes Produkt bei uns im Hauptlager verfügbar ist. Sollten Sie an einer Selbstabholung interessiert sein, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit uns auf. Per E-Mail, Telefon oder auch über das Kontaktformular auf der Website.

WELCHE ZAHLUNGSARTEN BIETEN SIE AN?

(Bonität vorausgesetzt). Fragen hierzu, beantworten wir Ihnen auch gerne am Telefon oder via E-Mail.

WIE LANGE DAUERT IN DER REGEL DER VERSAND?

In der Regel versenden wir Ihre bestellte Ware noch am selben Tag der Auftragsbestätigung oder dem Zahlungseingang, wenn Sie per Vorauskasse bestellt haben. Die Lieferzeit ist jedoch immer abhängig von der Vefügbarkeit des jeweiligen Artikels, sowie dem genutzten Versandweg und natürlich auch der Auslastung in unserem Lager. In Spitzenzeiten (Weihnachtsgeschäft, Sommeranfang, …) kann es hin und wieder zu kleinen Verzögerungen kommen, da die Nachfrage sehr groß ist. Bestellungen die mit PayPal bezahlt wurden, gehen in der Regel am gleichen Werktag in den Versand. Fragen hierzu, beantworten wir gerne auch per E-Mail oder am Telefon.

Info zur Verpackungsverordnung

AB WANN TRITT DIE 5. NOVELLE DER VERPACKUNGSVERORDNUNG IN KRAFT? 

Ab 01.01.2009 müssen für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher (Endkunden) anfallen, Gebühren bezahlt werden. Die Menge an Verpackung spielt hierbei keine Rolle.

WER MUSS VERPACKUNGEN LIZENZIEREN? 

Alle gewerblich tätigen Personen und Firmen, die Waren verpacken und auf den Weg bringen (“Erst-Inverkehrbringer”).

WER IST DER ERST-INVERKEHRBRINGER?

Der Erst-Inverkehrbringer ist z.B. der Imbissbetreiber, der Gastwirt, der Tankstellenpächter usw…

WELCHE KONSEQUENZEN HABEN VERSTÖSSE GEGEN DIE VERORDNUNG? 

Ab 1.1.2009 werden Verstöße kontrolliert und bestraft. Das heißt: Wer lizenzieren muss, dies aber nicht tut, läuft Gefahr, bestraft zu werden.

WIE ERKENNT MAN, OB EINE VERPACKUNG BEREITS LIZENZIERT IST? 

Die Kennzeichnung lizenzierter Verpackungen entfällt. Das heißt, lizenzierte Verpackungen tragen keinen gesonderten Aufdruck.

WAS MUSS LIZENZIERT WERDEN? 

In unserem Sortiment: Trinkbecher, Service-Verpackungen für Getränke und Menüs, Tragetaschen und ähnliche Produkte. Verpackungen für Sendungen ins Ausland müssen nicht lizenziert werden.

WAS BEDEUTET DAS FÜR MICH ALS KUNDEN?

Sie kaufen bei uns vorlizenzierte Service-Verpackungen und handeln damit gesetzeskonform!

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