Ab 01.01.2009 müssen für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher (Endkunden) anfallen, Gebühren bezahlt werden. Die Menge an Verpackung spielt hierbei keine Rolle.
Alle gewerblich tätigen Personen und Firmen, die Waren verpacken und auf den Weg bringen ("Erst-Inverkehrbringer").
Der Erst-Inverkehrbringer ist z.B. der Imbissbetreiber, der Gastwirt, der Tankstellenpächter usw...
Ab 1.1.2009 werden Verstöße kontrolliert und bestraft. Das heißt: Wer lizenzieren muss, dies aber nicht tut, läuft Gefahr, bestraft zu werden.
Die Kennzeichnung lizenzierter Verpackungen entfällt. Das heißt, lizenzierte Verpackungen tragen keinen gesonderten Aufdruck.
In unserem Sortiment: Trinkbecher, Service-Verpackungen für Getränke und Menüs, Tragetaschen und ähnliche Produkte. Verpackungen für Sendungen ins Ausland müssen nicht lizenziert werden.
Sie kaufen bei uns vorlizenzierte Service-Verpackungen und handeln damit gesetzeskonform!
Gerne beraten wir Sie persönlich am Telefon oder auch direkt vor Ort und beantworten Ihnen alle Fragen rund um unser Sortiment und individuelle Angebote. Selbstverständlich können Sie uns auch per E-Mail, Fax oder über unser Kontaktformular erreichen. Über diesen Link gelangen Sie in die Übersicht der jeweiligen Ansprechpartner mit zugeörigen Kontaktdaten.
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Die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Kunden sind uns besonders wichtig. Daher bieten wir bereits seit 1960 unseren exzellenten Service mit viel Kundennähe, durchweg kompetente Beratung und hervorragende Konditionen. Profitieren Sie durch Jahrzehnte lange Erfahrung und das unschlagbare "Know-How" unseres Hauses.