Aktuelles

Mehrwegpflicht seit 01. Januar 2023

MEHRWEGPFLICHT SEIT 01. JANUAR 2023 !

WAS SIE WISSEN MÜSSEN ...
Aufgrund der europäischen Richtlinien 2008/98/EG und 2019/904/EU hat die Bundesregierung u.a. das Verpackungsgesetz durch den § 33 und 34 ergänzt, der ab dem 01.01.2023 die Mehrwegangebotspflicht für bestimmte Verpackungen regelt. Die Mehrwegangebotspflicht gilt somit nur in Deutschland – in allen anderen EU-Staaten nicht.

WEN BETRIFFT DIE MEHRWEGANGEBOTSPFLICHT?
Alle Betriebe mit typischen gastronomischen Außer-Haus-Speisenangebot (Restaurants, Imbisse, Bistros, Caterer, Bäckereien, Metzgereien, Lieferdienste, Supermärkte mit Salattheke etc.), die größer sind als 5 Beschäftigte und / oder mehr als 80 m² Verkaufsfläche haben und Speisen und Getränke in Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher für den Direktverzehr anbieten. Kleinere Betriebe können, müssen die Regelungen aber nicht umsetzen. Sie müssen aber auf Kundenwunsch mitgebrachte Behältnisse befüllen und  darauf auch offensichtlich erkennbar hinweisen.

WELCHE VERPACKUNGEN SIND VON DER MEHRWEGANGEBOTSPFLICHT BETROFFEN?
Wer Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher in den Verkehr bringt, muss ergänzend Mehrweglösungen anbieten. Wer Lebensmittelverpackungen aus Aluminium, Bagasse / Zuckerrohr / Papierfaser, Papier, Pappe, Karton, Wellkarton, Palmblatt oder Holz für sein Take-Away-Angebot verwendet, ist von der Mehrwegangebotspflicht NICHT betroffen. Sie dürfen lediglich nicht mit einem Kunststoffdeckel verschlossen werden oder eine Kunststofflaminierung haben. Für Einweggetränkebecher gibt es leider keine Ausnahme, da der Begriff keine Materialien definiert hat. Man kann aber weiterhin Einwegdeckel für die Mehrwegbecher verwenden.

GIBT ES EIN EINWEGVERBOT?
NeinSie können weiterhin alle zulässigen Einwegverpackungen für das Außer-Haus Geschäft verwenden. Sie müssen lediglich zusätzlich eine Mehrweglösung als Alternative anbieten. Ob Sie diese verkaufen oder das Ganze per Pfandsystem regeln, bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie diese zum Kauf anbieten, darf sie nicht teurer sein als die in einer Einwegverpackung verpackte Speise. Es darf also ein Pfand genommen werden, der Pfandwert ist Ihre Entscheidung. Sie sind zur Rücknahme der Pfandverpackung und zur Rückerstattung des Pfandbetrages verpflichtet.

WELCHE MEHRWEGLÖSUNGEN GIBT ES?
Wir führen Mehrwegboxen, -Schalen, -Becher, -Zubehör in unserem Sortiment und haben unser Angebot nun durch viele andere sinnvolle Artikel erweitert, damit Sie die gesetzliche Anforderung erfüllen können. In unserem Mehrweg-Katalog finden Sie garantiert die richige Lösung für Ihre Speisen! 

Die günstige Mehrweglösung für Ihr Sortiment - Mit Blick auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten im Take-Away Bereich bieten wir eine Lösung, die das Gewohnte optimal mit dem Neuen verbindet. Wir haben verlässliche und bewährte Verpackungskonzepte unseres Take-Away Sortiments als Mehrweglösungen weiterentwickelt, die schon jetzt vollumfänglich die gesetzlichen Bestimmungen zur Mehrwegbehälterpflicht 2023 erfüllen. Darüber hinaus bleiben die gewohnten, schlanken Bestell- und Abwicklungsprozesse unverändert. Sie müssen sich weder auf unterschiedliche Anbieter von Einzelprodukten noch auf neuartige Leasingmodelle und/oder externe Pfandsysteme einstellen. Mit SWS Schüler GmbH haben Sie immer einen verlässlichen Partner für marktgerechte und praxiserprobte Verpackungssortimente an Ihrer Seite. Take-Away is our way. Und das zu einem attraktiven Preis!

weiterlesen ...
Diesen RSS-Feed abonnieren

service-connect-i

 

 

Haben Sie Fragen?

Gerne beraten wir Sie persönlich am Telefon oder auch direkt vor Ort und beantworten Ihnen alle Fragen rund um unser Sortiment und individuelle Angebote. Selbstverständlich können Sie uns auch per E-Mail, Fax oder über unser Kontaktformular erreichen. Über diesen Link gelangen Sie in die Übersicht der jeweiligen Ansprechpartner mit zugeörigen Kontaktdaten.

Sie möchten eine Anfrage über das Portal senden? Zum Kontaktformular gelangen Sie über diesen Link.

Aktuelles

Hervorragender Service & Top Konditionen

Die Zufriedenheit und das Vertrauen unserer Kunden sind uns besonders wichtig. Daher bieten wir bereits seit 1960 unseren exzellenten Service mit viel Kundennähe, durchweg kompetente Beratung und hervorragende Konditionen. Profitieren Sie durch Jahrzehnte lange Erfahrung und das unschlagbare "Know-How" unseres Hauses.

Log in